Im Zentrum unserer Bemühungen steht der Bereich
Wohnungseigentumsverwaltung.
Hier zählen zu den Grundaufgaben der Verwaltung insbesondere die unabdingbaren, gesetzlichen Aufgaben.
Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
Dem nahestehend ist auch der Bereich private Liegenschaftsverwaltung.